Es vermehren sich derzeit die Forderungen nach einer effektiveren Verfolgung von ‚Hate Speech’. Hierfür solle der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, um Menschen, bei denen die soziale Kontrolle offensichtlich versagt, mit Gerichtsurteilen und Prüfdiensten von Plattformanbietern wie Facebook und Twitter in die gewünschten Schranken zu weisen. Sei es Fleischhauer, der über arabische Flüchtlinge und deren antisemitische Sozialisation schreibt oder Frau Dingens, die auf die Penetranz von cis-Tonart-Männern gegenüber anderen Menschen hinweist und konkrete Gegenmaßnahmen fordert. Ich empfinde beide Texte als sehr gut geschrieben, in ihrer Logik hervorragend nachvollziehbar und sehr präzise in ihrer politischen Haltung. Für mich regen sie eine Diskussion an, inwiefern wir unsere Meinungsfreiheit und unsere öffentlichen Räume neu fassen und verregeln müssen, um diese für alle Menschen möglich und nutzbar zu machen.
Hierbei geht es um eine ganz zentrale Frage unseres Zusammenseins: Garantieren wir jedem einzelnen Menschen ein Recht auf Teilhabe am Öffentlichen Leben und wie weit wollen wir diese Garantie fassen? Wie weit darf sich der Staat in die privaten und oft kommunikativ reproduzierten Beziehungen von Menschen einmischen?